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Hessisches FG | Anwendung des Auslandstätigkeitserlasses
Der Antrag auf Anwendung des Auslandstätigkeitserlasses vor Eintritt der Festsetzungsverjährung ist nicht fristgebunden.
Der Kl. erzielte als Fluggerätemechaniker Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit bei einem deutschen Arbeitgeber. Er war auf einem Flughafen im nichteuropäischen Ausland eingesetzt. Für die dem Streitzeitraum vorangegangenen Veranlagungszeiträume berücksichtigte der Arbeitgeber bereits im Rahmen des Lohnsteuerabzugs die Regelungen des Auslandstätigkeitserlasses ( NWB RAAAA-76942 – ATE). Im Streitjahr unterwarf der Arbeitgeber den erzielten Arbeitslohn der Lohnsteuer in Deutschland. In der von den Kl. (Eheleute) für das Streitjahr eingereichten Einkommensteuererklärung erklärten diese den vom Kl. bezogenen Arbeitsloh...