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Besteuerung von Ausschüttungen einer US-amerikanischen „S-Corporation“ im Outbound-Fall
[i]BFH, Urteil v. 11.10.2017 - I R 42/15 NWB KAAAG-80492 Die Besteuerung hybrider Rechtsformen gehört zu den schwierigsten Problemen des internationalen Steuerrechts. Bei einem Qualifikationskonflikt bezüglich der Rechtsform ergeben sich notwendigerweise Friktionen zwischen Deutschland und einem ausländischen Staat hinsichtlich der Besteuerungsbefugnisse. Der BFH geht bei der Anwendung der DBA von einer anwenderstaatsorientierten Sichtweise aus. Für die sog. S-Corporation unter dem DBA USA 1989 hat er dies für einen Outbound-Fall nun erneut so entschieden ( NWB KAAAG-80492).
Der BFH folgt der anwenderstaatsorientierten Auslegung der Doppelbesteuerungsabkommen. Die Einordnung ausländischer Rechtsformen ist ausschließlich nach deutschen steuerrechtlichen Vorschriften vorzunehmen.
Die von einem in Deutschland ansässigen Gesellschafter aus einer S-Corporation bezogenen Ausschüttungen können in Deutschland als „andere Einkünfte“ nach Art. 21 Abs. 1 DBA USA uneingeschränkt besteuert werden.
Für andere Einkünfte nach Art. 21 Abs. 1 DBA USA besteht keine Anrechnungsverpflichtung nach § 34c EStG bzw. § 32d Abs. 5 EStG für ausländische Steuern.
I. Sachverhalt des Urteils
[i]Kläger ist im Inland unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger US-StaatsbürgerDer Kläger des Verfahrens ist...