Abtretung eines Steuererstattungsanspruchs
nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in England Aufrechnung einer im Rahmen der Wirtschaftsförderung des Landes
im Wege der Globalabtretung gegenüber einem Drittgarantiegeber erworbenen
Rückgriffsforderung
Leitsatz
Ist
über das Vermögen eines deutschen Schuldners in England das Insolvenzverfahren
eröffnet worden, ist die Abtretung des Schuldners einer ihm zustehenden
Steuererstattung ohne Zustimmung oder Genehmigung des Gerichts unwirksam.
Die
im Rahmen der Wirtschaftsförderung des Landes im Vorhinein vereinbarten
Globalabtretungen von Rückgriffsansprüchen gegenüber Drittgarantiegebern
an Bund und Land (Rückgaranten) sind wirksam, wenn sich die abgetretenen
Forderungen aus den Garantieerklärungen bzw. den Garantieübernahmeverträgen
klar und eindeutig bestimmen lassen.
Fundstelle(n): EFG 2018 S. 1159 Nr. 14 BAAAG-86282
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 16.01.2018 - 5 K 1955/14
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