Abgabenordnung Praktikerkommentar
2019
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§ 32d Form der Information oder Auskunftserteilung
Ergänzende Vorschriften
Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. EU L 119/1 (DSGVO, Anh. I.6)
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vom , BGBl I 2017, 2097
Verwaltungsanweisungen
Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren ab dem , BMF-Schrb. vom , BStBl I 2018, 185 (Anh. III.19)
Allgemeine Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Art. 12 bis 14 DSGVO, BMF-Schrb. vom , BStBl I 2018, 607, geändert durch BMF-Schrb. vom , BStBl I 2019, 90
1. Regelungen nach der DSGVO
1
Art. 12 bis 15 enthalten Verfahrensvorschriften über die
Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person (Art. 12),
Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person (Art. 13),
Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden (Art. 14) und
Auskunftsrechte der betroffenen Person (Art. 15).
Soweit die Form der Information oder Auskunftserteilung betroffen ist, hat die FinBeh. sich nach diesen Vorschriften zu richten. Die Übermittlung der Informationen e...