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Zur Vermeidung der Prostitutionsbesteuerung in Deutschland
Bedeutung von ProstSchG 2017 und der aktuellen BFH-Rechtsprechung
Die Prostitutionsbesteuerung in Deutschland ist uneinheitlich ausgestaltet. Prinzipiell existieren zwei unterschiedliche Besteuerungsansätze. In beiden Fällen kann eine Großzahl der in dieser Branche beruflich tätigen Personen steuerlich nur schwer oder gar nicht erfasst werden. Man spricht auch vom dort vorherrschenden sog. Vollzugsdefizit. Der Bundesrechnungshof hat dies im Jahre 2014 bestätigt und eine Reform der Prostitutionsbesteuerung gefordert. In diesem Zusammenhang wird zunächst auf die Prostitutionsbesteuerung in Theorie und Praxis näher eingegangen. Hiernach wird aufgezeigt, wie das erst kürzlich in Kraft getretene Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) 2017 und die aktuelle BFH-Rechtsprechung das Vollzugsdefizit beeinflussen. Abschließend wird erläutert, welche Lösungsansätze zur Reduzierung des Vollzugsdefizits infrage kommen könnten.
Schmittmann, Prostitution und Steuern, StuB 14/2016 S. 554 NWB WAAAF-77744
Wie sieht die tatsächliche Praxis in der Prostitutionsbesteuerung aus und warum führt diese dazu, dass jährlich mehrere Milliarden an Steuergeldern nicht vereinnahmt werden können?
Inwiefern tragen das erst kürzlich in Kraft getretene...