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Prostitution und Steuern
I. Einführung
Die Geschichte der Prostitution ist beinahe so lang wie die Geschichte der Menschheit. Das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten ( Prostitutionsgesetz – ProstG vom , BGBl 2001 I S. 3983 ff.) war sicherlich vorrangig dem Wandel der gesellschaftlichen Auffassung zur Prostitution geschuldet, zugleich aber auch Grundlage für eine Neuordnung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Verhältnisse von Prostituierten.
Die Evaluation des Prostitutionsgesetzes im Jahre 2007 hat ergeben, dass die Erwartungen des Gesetzgebers sich nur teilweise erfüllt haben. Der Deutsche Bundestag hat daher am das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (kurz: Prostituiertenschutzgesetz – ProstSchG, BT-Drucks. 18/8556) verabschiedet. Neu ist insbesondere die in § 12 ProstSchG vorgesehene Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe, die u. a. auch der leichteren steuerlichen Erfassung von Prostituierten und ihren Einnahmen dienen kann. Nach § 29 ProstSchG ist eine Überwachung des Prostitutionsgewerbes vorgesehen. Das ProstSchG wird im Wesentlichen am in Kraft treten.
Gem. § 7 Abs. 2 Nr. 5 ProstSchG sind bei dem Informations...