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Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht bei Gewerbetreibenden und Selbständigen
Wann liegt eine steuerlich irrelevante Liebhaberei vor?
Die Liebhaberei [i]Langenkämper, Liebhaberei, infoCenter NWB FAAAB-14585 ist immer wieder ein Streitpunkt mit der Betriebsprüfung, da bei diesen Tätigkeiten von der Finanzverwaltung unterstellt wird, dass sie primär aus privaten Motivationen heraus betrieben werden und somit steuerrechtlich irrelevant sind. Die Steuerpflichtigen hingegen wollen den entstandenen Verlust steuerlich berücksichtigt wissen. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit der Liebhaberei bei den Einkünften nach §§ 15 und 18 EStG.
I. Prüfungsschwerpunkt der Finanzverwaltung in 2018
Obwohl [i]Beyer, Außenprüfung: Ein Leitfaden, Grundlagen NWB FAAAE-82166 es für Steuerberater und Steuerpflichtige eine hochinteressante Information wäre, erfahren sie jedoch nur sehr selten, welche Schwerpunkte die Finanzverwaltung bei Betriebsprüfungen setzt. Eine Ausnahme stellt das Bundesland Nordrhein-Westfalen dar. Hier veröffentlicht die OFD eine Liste mit den für das entsprechende Jahr wichtigsten Prüffeldern. Im Jahr 2018 legen die Finanzämter unter anderem besonderen Wert auf die Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht (Liebhaberei) bei § 15 und § 18 EStG. Aus diesem Anlass empfiehlt es sich, sich etwas genauer mit der Frage, wann eine steuerlich irrelevante Liebhaberei vorliegt, zu beschäftigen. S. 11