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Betriebsübergang | Unterrichtung der Arbeitnehmer
Zu den rechtlichen Folgen des (Betriebs-)Übergangs, über die der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber die hiervon betroffenen Arbeitnehmer zuvor in Textform (§ 613a Abs. 5 Nr. 3 BGB) zu informieren hat, gehört auch der Umstand, dass die Arbeitnehmer S. 1808beim neuen Inhaber mangels Erfüllung der Voraussetzungen des § 23 Abs. 1 KSchG fortan keinen Kündigungsschutz nach dem KSchG mehr genießen. Die Unterrichtungspflicht zum Kleinbetriebsstatus besteht dabei unabhängig davon, ob der neue Inhaber auch tatsächlich Kündigungen geplant hat oder solche absehbar sind.
Der Grund der Unterrichtungspflicht liegt darin, dass für die Arbeitnehmer aus dem Betriebsübergang ihre wirtschaftliche Absicherung infolge des Nichtbestehens bzw. der Verschlechterung des bisherigen Kündigungsschutzes gravierend ge...