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Eine unübliche Betriebsveranstaltung
© tosan aji.de – stock.adobe.comBei einer Jubiläumsfeier möchte sich kein Unternehmer lumpen
lassen: eine außergewöhnliche Location, ein Floating Buffet oder vielleicht der
Auftritt eines prominenten Sängers? Durch das Engagement eines Mega-Stars
bleibt die Veranstaltung sicherlich nicht nur bei den Mitarbeitern, sondern
auch den Geschäftspartnern in guter Erinnerung. Wenn diese Künstler nur nicht
immer so extravagante Sonderwünsche hätten ... Aber wer weiß, vielleicht ist
das ungewöhnliche Auftrittshonorar ja auch eine kleine Reminiszenz an den Star,
dessen Karriere einst in der heimischen Garage begann? Zum
Hintergrund:
Das FG Baden-Württemberg stellte jedenfalls klar, dass der geldwerte Vorteil für die musikalische Unterhaltung durch den weltberühmten Künstler im o. g. Sachverhalt auf den Betrag zu begrenzen ist, den der Arbeitnehmer als Preis für eine gleichwertige Konzertkarte hätte entrichten müssen ...
Dies ist die Kopie eines Schriftstücks, das uns ein Leser zur Veröffentlichung geschickt hat. Haben auch Sie Stilblüten oder Anekdoten aus Ihrem Berufsleben, die sich in anonymisierter Form für eine Veröffentlichung eignen? Dann schreiben Sie uns. J...