Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 26 | Kindergeld: Mehraktige Erstausbildung bei weiterführender Ausbildung zum Industriemeister

Der BFH muss sich in einem Revisionsverfahren mit der Frage befassen, ob eine mehraktige Berufsausbildung gegeben ist, wenn ein Kind im Februar die Prüfung als Elektroniker ablegt und im Dezember desselben Jahres (nächstmöglicher Zeitpunkt) die weiterführende Ausbildung zum Industriemeister Elektrotechnik beginnt. Das Niedersächsische FG ist in erster Instanz im Streitfall zu dem Ergebnis gelangt, dass es sich nicht um eine einheitliche Erstausbildung handelte.

Auch zum Kindergeld haben wir ein anhängiges Verfahren für Sie ausgewählt. Schildern Sie uns doch bitte zum Einstieg den Sachverhalt.

Ein Kind hatte im Februar die Prüfung als Elektroniker abgelegt. Im Dezember desselben Jahres – das war der nächstmögliche Zeitpunkt – begann es eine weiterführende Ausbildung zum Industriemeister Elektrotechnik.

Fraglich war: Ist eine mehraktige Berufsausbildung gegeben? – Die Hintergründe haben sich nach meiner Wahrnehmung noch nicht bei allen Eltern herumgesprochen. Wir sollten Sie als Anregung für das Mandantengespräch kurz erläutern.

Gerne. – Kinder zwischen 18 und 25 Jahren werden steuerlich berücksichtigt, wenn sie eine Berufsausbildung absolvieren. Nach dem Abschluss einer erstmaligen Ber...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

Steuern mobil