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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 13 | Schneeballsystem: Verlustabzug beim Anlagebetrug mit nicht existierenden Blockheizkraftwerken

Beteiligt sich der Anleger an einem von ihm nicht erkannten Schneeballsystem, das aus seiner Sicht zu gewerblichen Einkünften führen soll, ist er berechtigt, den Verlust seines Kapitals steuerlich geltend zu machen. Dies hat der BFH aktuell in einem Musterverfahren für mehr als 1.400 geschädigte Anleger entschieden. Der BFH hat es allerdings als möglich angesehen, dass es sich um ein Steuerstundungsmodell handelt. Dies wird in einem gesonderten Verfahren zu entscheiden sein.

Beteiligt sich ein Anleger an einem von ihm nicht erkannten Schneeballsystem, stellt sich die Frage: Kann der Verlust des Kapitals steuerlich geltend gemacht werden? – Der Bundesfinanzhof hat dies aktuell grundsätzlich bejaht – unter der Voraussetzung, dass die Investition aus der Sicht des Anlegers zu gewerblichen Einkünften führen sollte. Allerdings kann der Steuervorteil noch an § 15b EStG scheitern. – Doch der Reihe nach:

Von dem Musterverfahren sind mehr als 1.400 Anleger betroffen. Sie waren auf die Nürnberger Firmengruppe GFE hereingefallen, die mit selbsterfundenen Pflanzenöl-Blockheizkraftwerken ein raffiniertes Betrugsnetzwerk aufgebaut hatte. 40.000 € zahlten Kunden für die Maschinen und vertrauten darauf, dass ...

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