Die Mehrwertsteuerreform in der Schweiz
Der Geschäftsverkehr mit Kunden in der Schweiz ist für viele deutsche Unternehmen fester Bestandteil ihrer Geschäftstätigkeit. Selbst Unternehmen, die mit den Mehrwertsteuervorschriften der Europäischen Union relativ gut vertraut sind, übersehen dabei allerdings teilweise, dass im Schweizer Mehrwertsteuerrecht andere Vorschriften gelten. Der Beitrag von Robert Prätzler und Silke Hildebrandt-Stürmer ab der geht auf diese Vorschriften, angesichts bedeutsamer Rechtsänderungen in den Jahren 2018 und 2019, näher ein.
So ist beispielsweise seit dem für die obligatorische Steuerpflicht eines Unternehmens nicht mehr nur der Umsatz im Inland maßgebend, sondern der Umsatz im In- und Ausland. Unternehmen, die weltweit einen Umsatz von mindestens 100.000 Schweizer Franken erzielen, werden somit ab dem ersten Franken Umsatz in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig.
Um den Ort einer Leistung für steuerbare Umsätze aus Schweizer Sicht definieren zu können, muss zuerst geprüft werden, ob eine Lieferung oder eine Dienstleistung vorliegt. Hier ist es wichtig, zu beachten, dass im Schweizer Mehrwertsteuerrecht Lieferungen von Gegenständen sowie Dienstleistungen anders definiert werden als in der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der Europäischen Union und dem deutschen Umsatzsteuergesetz.
Außerdem drohen ab 2019 wegen der Neuregelung des Schweizer Rundfunkgebührenrechts (!) erhebliche finanzielle Mehrbelastungen, die in gewissen Fällen gar die Steuerschuld übertreffen können.
Beste Grüße
Beate Blechschmidt
Fundstelle(n):
USt direkt digital 11 / 2018 Seite 1
NWB HAAAG-85671