Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerrecht | Beteiligung an Komplementär-GmbH als SBV II
Die OFD Nordrhein-Westfalen äußert sich zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Beteiligung des Kommanditisten einer GmbH & Co. KG an der Komplementär-GmbH zum Sonderbetriebsvermögen II (SBV II) des Kommanditisten bei der GmbH & Co. KG gehört.
Grundsätzlich ist die Zugehörigkeit zum SBV II zu bejahen, wenn die Beteiligung an der Komplementär-GmbH die Möglichkeiten seiner Einflussnahme auf die GmbH & Co. KG stärkt. Dabei ist grundsätzlich zwischen folgenden Konstellationen zu unterscheiden:S. 555
[i]Komplementär-GmbH ist nur an einer KG beteiligtDie Komplementär-GmbH ist nur bei der GmbH & Co. KG Geschäftsführerin: Die Zugehörigkeit zum SBV II ist zu bejahen, wenn der Kommanditist die Mehrheit der Stimmrechte an der Komplementär-GmbH hält, er selbst aber nicht mehrheitlich an der GmbH & Co. KG beteiligt ist. Denn dan...