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Kein Verzicht auf Steuerfreiheit bei Vermietung an Pauschallandwirt
Der BFH versagt dem Gestaltungsmodell (sogenanntes Vorschaltmodell) in der Landwirtschaft die Anerkennung.
I. Leitsatz (amtlich)
Verpachtet ein Unternehmer ein Grundstück an einen Landwirt, der seine Umsätze gemäß § 24 Abs. 1 UStG nach Durchschnittssätzen versteuert, kann der Verpächter nicht auf die Steuerfreiheit seiner Umsätze nach § 9 Abs. 2 Satz 1 UStG verzichten (entgegen Abschnitt 9.2 Abs. 2 UStAE).
II. Sachverhalt
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) errichtete einen Rinderboxenlaufstall mit Melkkarussell sowie einen Kälberaufzuchtstall und verpachtete diese an eine aus ihm und seiner Ehefrau bestehende GbR, die ihre Umsätze aus landwirtschaftlicher Tätigkeit nach § 24 UStG besteuerte. Er verzichtete auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG und machte den Vorsteuerabzug aus den Leistungsbezügen für die Errichtung der Ställe und ihrer Ausstattung geltend.
Das Finanzamt vertrat im Anschluss an eine Außenprüfung die Auffassung, dass der Kläger zwar zum Vorsteuerabzug berechtigt sei, aber mit der GbR ein unübliches Entgelt vereinbart habe, so dass die sogenannte Mindestbemessungsgrundlage anzuwenden sei.
Hiergegen wendete sich der Kläger mit seiner Klage.
Nach der Entscheidung des Niedersächsischen FG () sind die Leistungen des K...