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ZFA Nr. 6 vom Seite 10

Wiederherstellungen an Kronen im BEMA- und GOZ-Vergleich

Dr. med. dent. Wolfgang Schellhaaß; Altleiningen

Bei den Begriffen Wiederherstellungsmaßnahmen oder umgangssprachlich „Reparatur“ am Zahnersatz denkt man fast automatisch an eine zerbrochene Prothese oder an eine Prothese, die erweitert werden muss. Doch Wiederherstellungsmaßnahmen fallen gelegentlich auch bei festsitzendem Zahnersatz an. Der Beitrag behandelt solche Maßnahmen bei Kronen und Brücken und vergleicht die unterschiedlichen Positionen und Bestimmungen bei BEMA und GOZ.

Zunächst wollen wir überlegen, welche Befunde und Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion von Kronen oder Brücken anfallen können. Beispiele dafür sind:

  • die Krone hat sich gelockert und muss wiederbefestigt werden

  • die Krone hat sich komplett gelöst

  • der Stiftaufbau unter einer Krone hat sich gelockert/gelöst

  • eine Wurzelstiftkappe mit Kugelknopfanker hat sich gelockert/gelöst

  • ein Teil der Verblendung ist abgeplatzt

  • die Verblendung muss komplett erneuert werden

  • eine Verblendschale ist gelockert/gelöst/gebrochen

  • eine Stelle an der Kaufläche ist durchgebissen/durchgeschliffen oder musste z. B. wegen einer endodontischen Behandlung perforiert werden

  • die Krone musste wegen unklarer Beschwerden oder einer konservierenden Behandlung des Zahnes aufgeschlitzt und entfe...