IWB Nr. 11 vom Seite 1

Der Hase und der Igel

Nils Henrik Feddersen | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

[i] Rat der EU, Presseinformation v. 25.5.2018 unter http://go.nwb.de/v92pnDie fünfte Änderung der Amtshilferichtlinie 2011/16/EU – vielfach als DAC6 geläufig – ist beschlossene Sache. Bis Ende 2019 werden die EU-Mitgliedstaaten sie umsetzen. Damit wird die Anzeigepflicht für grenzüberschreitende steuerliche Gestaltungen Realität. Intermediäre oder, wo Verfassungs- und Berufsrecht dem entgegenstehen, der Steuerpflichtige selbst müssen ab Juli 2020 binnen 30 Tagen jede gebrauchsfertige Gestaltung mit einem von vielen Merkmalen ihrem Fiskus melden. Dieser verteilt die Informationen im Anschluss quartalsweise automatisch an die anderen Mitgliedstaaten – namentlich. Abschreckende Wirkung dürfte die DAC6 also auch ohne Rückwirkung ab sofort erreichen – denn steuerliche Gestaltungen sind in aller Regel Ausdruck langfristiger Planung. Mit den Anhang-IV-Kennzeichen („hallmarks“) werden sich Berater befassen müssen (vgl. den Top-Beitrag von Fischer/Riedlinger ab ).

[i]IDW, Eingabe v. 17.5.2018 unter http://go.nwb.de/wm7qlDie Einwände waren teils deutlich, teils eher verhalten, so zuletzt jene des IDW. Dahinter steht wohl der nachvollziehbare Wunsch, noch Einfluss auf die Umsetzung in Deutschland nehmen zu können. Denn die Änderungen der Richtlinie sind nur ein Mindeststandard. Einige Bundesländer wollen alle Gestaltungen – auch rein nationale – einer Meldepflicht unterwerfen. Man staunt.

Besonders sollte man darauf achten, ob Gestaltungen dem Main benefit-Test genügen oder ob sie dem „Hauptvorteil“ dienen, „einen Steuervorteil zu erlangen“. Auffällig ist, dass der Ausdruck „potenziell aggressiver Steuerplanung“ in unterschiedlicher Form 18 Mal in den Erwägungen der Änderungsrichtlinie auftaucht. Im eigentlichen Text ist dann aber nur einmal davon die Rede, ob Merkmale oder Eigenschaften einer grenzüberschreitenden Gestaltung nach Anhang IV auf ein „potenzielles Risiko der Steuervermeidung“ hindeuten. Das klingt nicht mehr nach Panama und Freibeutern an den Gestaden der islas paraíso fiscal – es klingt nach „Herr Hase, wir haben da noch ein paar Fragen zu Ihren Meldungen vom letzten Jahr in Luxemburg.“

[i]Bundesregierung, Antwort v. 16.5.2018 auf eine Kleine Anfrage in BT-Drucks. 19/2144Offenbar wollen die Finanzverwaltungen im Spiel Hase und Igel lieber im Ziel am Feldrain sitzen und „Ick bün all dor“ rufen. Die geänderte Richtlinie 2011/16/EU soll die Steuerbehörden nicht nur frühzeitig über Lücken in den Rechtsnormen informieren, sondern bestimmte Meldungen sollen auch für die (Nach-)Prüfung im Einzelfall genutzt werden. Zwar kann jedermann planen, was er für sinnvoll hält. Doch man ruft ihm damit zu: Spar Dir lieber die Mühe steuerlicher Optimierung!

Ich wünsche Ihnen viele hilfreiche Erkenntnisse

Nils Henrik Feddersen

Fundstelle(n):
IWB 11 / 2018 Seite 1
NWB YAAAG-85100