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Aktuelle Entwicklungen im Beihilferecht – erstes Halbjahr 2018
Der EuGH hält an der weiten Auslegung des Beihilfebegriffs fest und stärkt die Vergleichbarkeitsprüfung
Im ersten Halbjahr 2018 sind besonders die Urteile in den Rechtssachen „ANGED“ (C-233/16 bis C-237/16) v. hervorzuheben. Sie zeigen die Bedeutung des Telos einer steuerlichen Regelung auf, der über das beihilferechtliche Wohl und Wehe entscheidet. Der Beitrag schließt an die Beiträge von Cloer/Vogel, NWB RAAAG-67651 und NWB KAAAG-70477 an.
Der EuGH hält an seiner „World Duty Free“-Rechtsprechung fest.
Auf Ebene der Vergleichbarkeitsprüfung kommt dem Sinn und Zweck maßgebliche Bedeutung für die beihilferechtliche Einordnung zu.
Bei steuerlichen Normen ist nur die Feststellung des selektiven Vorteils erforderlich, die übrigen Kriterien gelten als erfüllt.
I. Urteile des EuGH zu spanischen Einzelhandelsabgaben
1. Problemaufriss
Die [i]Prüfung von umweltbezogenen Abgaben zulasten großer Einkaufsmärktespanische Asociación Nacional de Grandes Empresas de Distribución (ANGED), eine nationale Vereinigung großer Vertriebseinrichtungen, stellte die Abgabe auf große Einzelhandelseinrichtungen in den drei autonomen Regionen Aragon, Asturien und Katalonien infrage. Mit diesen Abgaben sollten die negativen Auswirkungen und Umweltschäden von Einzelhandelseinrichtungen mit großer Verkaufsfläch...