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IWB Nr. 24 vom Seite 936

Aktuelle Entwicklungen im Beihilferecht – zweites Halbjahr 2017

Medienwirksame Beschlüsse und Übertragung eines zentralen Beihilfekonzepts auf das Steuerrecht

Prof. Dr. Adrian Cloer und Dr. Nina Vogel

Auch in der zweiten Hälfte des Jahres 2017 hat sich das Beihilferecht im steuerlichen Kontext weiterentwickelt. Neben den medienwirksamen Beschlüssen der EU-Kommission ist auch der Fokus auf ein bisher wenig beachtetes Urteil des EuGH zu richten, das sich mit der Frage auseinandersetzt, wann ein Staat einen Steuererlass aussprechen darf. Dieser Beitrag schließt an Cloer/Vogel, NWB ZAAAG-49393 an.

Kernaussagen
  • Zusammen mit der Klage gegen einen Rückforderungsbeschluss muss vorläufiger Rechtsschutz beim EuG beantragt werden, um eine AdV zu erwirken.

  • Bei Steuererlassen sollte die Finanzverwaltung das Kriterium des privaten Gläubigers berücksichtigen.

  • Die EU-Kommission prüft weiterhin die Steuervorbescheide aus allen Mitgliedstaaten, wie das jüngste Verfahren zur britischen Hinzurechnungsbesteuerung belegt.

I. Kommissionsklage gegen Irland – Voraussetzungen für eine AdV

Die EU-Kommission ordnete mit Beschluss vom die Rückforderung steuerlicher Beihilfen von Apple i. H. von 13 Mrd. € durch Irland an, wobei die Umsetzung bis zum zu erfolgen hatte. Deshalb reichte die Kommission im Oktober 2017 eine Klage gegen Irland wegen unte...

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Aktuelle Entwicklungen im Beihilferecht – zweites Halbjahr 2017

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