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Restschuldbefreiung trotz Steuerhinterziehung?
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB LAAAG-85032 Von der Restschuldbefreiung des insolventen Schuldners sind Verbindlichkeiten aus dem Steuerschuldverhältnis unter bestimmten Umständen ausgenommen (§ 302 Nr. 1 Alt. 3 InsO). Unter welchen materiellen und formellen Voraussetzungen das Finanzamt Steuerforderungen gegen den Schuldner trotz erteilter Restschuldbefreiung weiterverfolgen kann, ist hinsichtlich zahlreicher Einzelfragen umstritten. Insbesondere aus Schuldnersicht ist die Rechtslage durchaus problematisch.
Ausführlicher Beitrag s. .
Von der Restschuldbefreiung ausgenommene Steuerverbindlichkeiten
[i]Erhebliche Erweiterungen des § 302 InsO seit 2014§ 302 InsO erklärt einzelne Verbindlichkeiten als generell von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Das betrifft u. a. auch Verbindlichkeiten des Schuldners aus dem Steuerschuldverhältnis, sofern der Schuldner im Zusammenhang damit u. a. wegen Steuerhinterziehung rechtskräftig verurteilt worden ist (§ 302 Nr. 1 Alt. 3 InsO). Diese Regelung privilegiert Forderungen der Steuergläubiger, welche nach der früheren Rechtsprechung gerade keine Deliktsqualität i. S. des § 302 Nr. 1 InsO a. F. (= § 302 Nr. 1 Alt. 1 InsO n. F.) besaßen (, BStBl 2008 II S. 947) und daher bis zur Insolvenzrechtreform von 20...BStBl 2012 II S. 491