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Kapitalertragsteuer auf fiktive Gewinnausschüttungen von (Berufs-)Verbänden
Anforderungen an eine Einlagenrückgewähr – Welche formalen Fallstricke drohen?
[i]Zur Körperschaftsteuerbefreiung von Berufsverbänden s. Koenig/Oellerich in Mössner/Seeger, KStG-Kommentar, § 5 Rz. 161 ff. NWB PAAAF-86921 Eine Besonderheit in der steuerlichen Behandlung von Berufsverbänden stellt, im Unterschied beispielsweise zu gemeinnützigen Vereinen, die Kapitalertragsteuer auf fiktive Ausschüttungen von Gewinnen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb in den ideellen Bereich dar. Einmal mit dem Regelungskreis und dessen Anwendung vertraut, stellt dies jedoch heute in der Regel keine große Herausforderung in der praktischen Anwendung mehr dar. Problematischer kann es allerdings werden, wenn Verluste erwirtschaftet werden. Diese sind im steuerlichen Einlagekonto festzustellen und können später, in nachfolgenden Gewinnjahren, als Einlagenrückgewähr von der Bemessungsgrundlage der Kapitalertragsteuer abgezogen werden. Die Finanzverwaltung stellt [i]Ronig, Kapitalertragsteuer (ab 2009), infoCenter NWB IAAAC-91606 an diese Vorgänge jedoch sehr hohe formale Anforderungen. Ein Fehler kann zu einem tatsächlichen Steuerschaden führen, der möglicherweise erst viel später relevant wird. Der nachfolgende Beitrag soll zeigen, welche Probleme konkret entstehen können und wie sie sich bei sorgfältiger Herangehensweise vermeiden lassen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .