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Steuerschuldnerschaft von Reiseveranstaltern
Ein inländischer Reiseveranstalter kann sich hinsichtlich der von ihm für sein Unternehmen bezogenen Reisevorleistungen eines in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässigen Unternehmers, für die er als Leistungsempfänger die Steuer schuldet, unmittelbar auf die unionsrechtlichen Bestimmungen über die Margenbesteuerung (Art. 306 ff. MwStSystRL) berufen. Hieraus folgt, dass er entgegen dem nationalen Recht keine Steuer für die erbrachten Leistungen schuldet, weil diese danach im Inland nicht steuerbar sind ( NWB KAAAG-82154, DStR 2018 S. 914 = Kurzinfo StuB 2018 S. 376 NWB HAAAG-83918).
Der Urteilsfall: Die Klägerin war als Reiseveranstalterin tätig. Sie hatte bei der A mit Sitz in Österreich Reisevorleistungen zur Durchführung von in Deutschland ausgeführten Radtouren bezogen. Die A rechnete über diese Leistungen gegenüber der Klägerin ohne Ausweis von Umsatzsteuer ab. In den Umsatzsteuererklärungen für die Streitjahre unterwarf die Klägerin, die gegenüber ihren Kunden als Reiseveranstalterin im eigenen Namen und für eigene Rechnung auftrat, den Differenzbetrag zwischen Reisepreis und den Aufwendungen für die in Anspruch genommenen Reisevorleistu...