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Arbeitnehmerentsendung
Eckpunkte im Zusammenhang mit vorübergehenden Arbeitseinsätzen im Ausland
Grenzüberschreitende Einsätze im Rahmen einer in Deutschland fortbestehenden Beschäftigung sind im Zeitalter der Globalisierung keine Seltenheit mehr. Die Gründe, die zu einer Auslandsbeschäftigung führen, sind dabei äußerst vielfältig – es kann sich um eine Produktionsverlagerung ins Ausland handeln, um die Gewinnung neuer Geschäftspartner, die Erschließung von neuen Geschäftsfeldern usw. In jedem Fall stellt sich bei der Gehaltsabrechnung die Frage: Ist der bislang in Deutschland sozialversicherte Arbeitnehmer weiterhin in Deutschland versichert oder gilt für ihn nunmehr ausländisches Recht? Auf diese Frage gibt es keine allgemeingültige Antwort. Grundsätzlich kann zwischen zwei Fallgruppen differenziert werden: Bei zeitlich befristeten Auslandseinsätzen innerhalb eines in Deutschland fortbestehenden Beschäftigungsverhältnisses handelt es sich i. d. R. um Entsendungen. Hier greifen spezielle Regelungen, die den Wechsel in ein anderes Rechtssystem verhindern, sodass weiterhin deutsches Sozialversicherungsrecht gilt. Davon abzugrenzen ist eine Versetzung. Eine Versetzung bedeutet arbeitsrechtlich die längerfristige Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs; damit kann auch in räumlic...