Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Entschädigungszahlungen bei der Auflösung eines Pachtvertrags
Vorsteuerabzug bei nachfolgender steuerfreier Grundstücksveräußerung
Der BFH hat sich mit dem Vorsteuerabzug aus einer Entschädigungszahlung beschäftigt. Grundsätzlich ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen, wenn eine Eingangsleistung für vorsteuerschädliche Ausgangsumsätze bezogen wird (§ 15 Abs. 2 UStG). Daher kann bei einer steuerfreien Grundstücksveräußerung der Vorsteuerabzug aus damit zusammenhängenden Eingangsleistungen nicht beansprucht werden. Für die Frage, ob Entschädigungen für die vorzeitige Beendigung eines Mietverhältnisses damit auch vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sind, hat der BFH nunmehr eine klärende Entscheidung getroffen.
Ausgangssachverhalt
Der Kläger war Eigentümer eines Grundstücks, das er steuerpflichtig verpachtet hatte. Die Pächterin hatte das Grundstück an eine weitere Pächterin unterverpachtet. Der Pachtvertrag hatte eine Laufzeit bis März 2020. Im März 2011 schloss der Kläger mit den Pächterinnen eine Aufhebungsvereinbarung ab. Er beabsichtigte, das Grundstück zum Zweck einer künftigen anderweitigen Nutzung zu veräußern. Durch die langfristigen Pacht- bzw. Unterpachtverträge sah sich der Kläger an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert. Die Ziele des Klägers ergaben sich a...