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Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle
Änderung der EU-Amtshilferichtlinie 2011/16/EU
Nach dem Gesetzgebungsvorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der EU-Amtshilferichtlinie 2011/16/EU im Juni 2017 hat der Rat der Europäischen Union im März 2018 einen Richtlinienentwurf zur Meldepflicht bei grenzüberschreitenden Steuermodellen vorgelegt. Die Richtlinie zielt darauf ab, mit mehr Transparenz gegen aggressive Steuerplanung vorzugehen. Über den Entwurf des Rates wurde im Rahmen der ECOFIN-Tagung am politische Einigung erzielt. Parallel zur Abstimmung über den Richtlinienentwurf auf EU-Ebene hat in Deutschland die Finanzministerkonferenz von Bund und Ländern (FMK) am konkrete Schritte für die Einführung einer Meldepflicht auch bei nationalen Steuergestaltungsmodellen beschlossen.
Die Änderung der EU-Amtshilferichtlinie 2011/16/EU sieht eine Meldepflicht über potenziell aggressive grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle vor. „Intermediäre“, und unter bestimmten Voraussetzungen auch Steuerpflichtige, sind verpflichtet, grenzüberschreitende Modelle bei Erfüllung besonderer Kennzeichen (sogenannte hallmarks) an die nationalen Finanzbehörden zu melden. Die zuständigen Behörden stellen die gesammelten Informationen den anderen Mitgliedstaate...