Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Stundungsregelung des § 6b Abs. 2a EStG bei Reinvestitionen in einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaat
Gelöste und ungelöste Zweifelsfragen durch
[i]BMF, Schreiben v. 7.3.2018, BStBl 2018 I S. 309Als Reaktion auf das NWB VAAAE-89472 wurde in § 6b EStG durch das Steueränderungsgesetz 2015 v. (BGBl 2015 I S. 1834) ein neuer Abs. 2a eingefügt (s. Kanzler, NWB 51/2015 S. 3814). Danach werden auch Reinvestitionen in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Staaten des EWR begünstigt. Nach dem (BStBl 2018 II S. 171) ist es unionsrechtlich weder zu beanstanden, dass § 6b Abs. 2a EStG i. d. F. des StÄndG 2015 die auf den Veräußerungsgewinn entfallende Steuer nur stundet, noch bestehen gegen den Stundungszeitraum von fünf Jahren Bedenken. Das BMF hat die Entscheidung zum Anlass genommen, mit Schreiben v. (BStBl 2018 I S. 309) zu Zweifelsfragen im Zusammenhang mit dieser Vorschrift Stellung zu nehmen.
Zum Thema sind in der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) aufrufbar:
Checkliste zur Prüfung der Voraussetzungen für die Bildung einer § 6b-Rücklage NWB DAAAE-06348
Rücklagen: Reinvestitionsrücklage (§ 6b EStG) und Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6 EStR), Grundlagen NWB RAAAE-54165
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Vorgeschichte und Hintergrund
Nachdem [i]Kanzler, NWB 51/2015 S. 3814der EuGH in der Rechtssache C-591/13 einer Vertragsverletzungsklage der Europäischen Kommission...BGBl 2015 I S. 1834