Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 25 | Sonderausgaben: Berücksichtigung von Versorgungsleistungen im Todesfall

Der Sonderausgabenabzug für dauernde Lasten aufgrund einer Vermögensübertragung von Todes wegen richtet sich laut einem aktuellen Urteil des FG Münster nach dem zum Todeszeitpunkt geltenden Recht. Dauernde Lasten im Zusammenhang mit der Übertragung vermieteter Grundstücke, die aufgrund eines vor 2008 errichteten Testaments geleistet werden, sind demnach nicht als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn der Erbfall erst nach diesem Stichtag eingetreten ist.

Zum Sonderausgabenabzug von Versorgungsleistungen im Todesfall ist eine sehr interessante Grundsatzrevision beim Bundesfinanzhof anhängig.

Häufig sind in Testamenten Versorgungsleistungen vorgesehen. So waren im Streitfall die Erben verpflichtet, monatlich 3.500 € an die Ehefrau des Erblassers zu zahlen. Diese hatte im Gegenzug auf sämtliche Pflichtteilsansprüche verzichtet. Nach der bis einschließlich 2007 geltenden Rechtslage waren die dauernden Lasten in diesen Fällen als Sonderausgaben abzugsfähig. Seit 2008 ist dieser Steuervorteil bei Privatvermögen entfallen. Seither ist nur noch die Übertragung von Betriebsvermögen begünstigt, nicht aber von vermietetem Grundbesitz.

Im Urteilsfall war es so, dass die Regelung im Testament ...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

Steuern mobil