WP Praxis Nr. 6 vom Seite 169

Ersetzen Maschinen in Zukunft den Menschen?

Yvonne Müller | Verantw. Produktmanagerin | wp-redaktion@nwb.de

Wenn man dem kürzlich verstorbenen Astrophysiker Stephen Hawking glauben mag, werden Maschinen möglicherweise den Menschen ersetzen können: „Wenn Menschen Computerviren gestalten können, wird jemand die Künstliche Intelligenz so gestalten können, dass sie sich optimiert und repliziert. Das wird eine neue Lebensform sein, die die Leistung der Menschen übertrifft.“ Doch was bedeutet diese Entwicklung – bspw. im Rahmen der Digitalisierung – konkret für die Abschlussprüfung?

Die fortschreitende Digitalisierung der Wirtschaft stellt Abschlussprüfer vor aktuelle Herausforderungen. Während die traditionellen Prüfungstechniken in den Hintergrund treten, sollen zukünftig neue Formen effizienter Datenanalysen das prüferische Urteil stützen. Praktische Erfahrungen zeigen, dass hierfür bereitstehende Programme erst in der Hand gut ausgebildeter Abschlussprüfer sowie gemeinsam mit deren Intuition und Erfahrung zu erfolgversprechenden Ergebnissen führen. Roger Odenthal erläutert , warum sowohl in der Prüfung eingesetzte IT-Spezialisten als auch kaufmännisch orientierte Prüfer in die Entwicklungen aktiv und mit jeweils geeigneten Werkzeugen eingebunden werden sollten.

Durch die Regelungen in IDW PS 400 n. F. sollen Bestätigungsvermerke vergleichbar gemacht und ihr Informationswert gesteigert werden. Dazu dient im Bestätigungsvermerk bei PIE insbesondere die Mitteilung besonders wichtiger Prüfungssachverhalte nach IDW PS 401 sowie auch die ausführlicheren und erweiterten Beschreibungen der Verantwortung. IDW PS 400 n. F. sieht vor, dass die Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers „ausgelagert“ werden kann. Dadurch wird die Verantwortung des zu prüfenden Unternehmens im Bestätigungsvermerk betont. WP/StB Prof. Dr. Holger Philipps stellt die Neuerungen mit ihren Regelungen für den Bestätigungsvermerk mit nicht modifizierten Prüfungsurteilen bei PIE dar und verdeutlicht diese anhand eines Formulierungsbeispiels.

IDW PS 140 gibt dem Prüfer für die Qualitätskontrolle eine wertvolle Anleitung. Der Standard hat im Vergleich zur Vorgängerregelung durch die stärkere Betonung der Verhältnismäßigkeit der Prüfungsdurchführung bereits einen großen Schritt in Richtung der Darstellung einer Prüfungsdurchführung für alle gemacht. Die Betonung des risikoorientierten Prüfungsansatzes und der Verhältnismäßigkeit verspricht eine stärkere Berücksichtigung der Belange der verschiedenartigen Berufsangehörigen. Allerdings bestehen noch immer Schwierigkeiten. Katharina Dillkötter erläutert , wie sich diese insbesondere durch das übergeordnete Problem der Rechtsverbindlichkeit des Standards ergeben.

Beste Grüße

Yvonne Mueller

Fundstelle(n):
WP Praxis 6/2018 Seite 169
NWB IAAAG-84411