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Der neue Bestätigungsvermerk
Inhalt und Formulierung bei der Abschlussprüfung von Jahresabschluss und Lagebericht nach IDW PS 400 n. F. bei PIE
Im Januar 2018 veröffentlichte das IDW mit IDW PS 400 n. F. neue grundlegende Regelungen für den Bestätigungsvermerk mit nicht modifizierten Prüfungsurteilen. Sie gelten für Abschlussprüfungen bei allen Unternehmen, berücksichtigen aber auch die allein für die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities – PIE) geltenden Anforderungen aus Art. 10 EU-APrVO. Die Regelungen sollen den Informationswert des Bestätigungsvermerks für seine Adressaten erhöhen. Dazu dient im Bestätigungsvermerk bei PIE auch die Mitteilung besonders wichtiger Prüfungssachverhalte. Anforderungen dazu sind indes im ebenso neuen IDW PS 401 festgelegt, der gemeinsam mit IDW PS 400 n. F. veröffentlicht wurde. Aufgrund des „Gesamtpakets“ erhält der Bestätigungsvermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts bei PIE ein gänzlich neues „Gesicht“. Er wird deutlich umfangreicher und strukturell sowie inhaltlich „runderneuert“. Anzuwenden sind diese Änderungen bereits bei Abschlussprüfungen über Berichtszeiträume mit Beginn nach dem .
Zülch, Prüfungsprozess, infoCenter NWB VAAAE-25215
IDW PS 400 n. F. regelt Rahmenvo...