Umsatzsteuerpflicht von Einnahmen aus dem Betrieb von
Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit
Leitsatz
Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit sind steuerbar und steuerpflichtig.
Da dem Unternehmer unabhängig vom Spielausgang ein Anspruch auf eine Vergütung zusteht, liegt ein unmittelbarer Zusammenhang
zwischen Leistungserbringung und Entgelt, mithin ein Leistungsaustausch vor. Die Zufallsabhängigkeit ist dabei lediglich Bestandteil
dieses Leistungsaustauschs.
Die Steuerbefreiung Vorschrift des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG greift nicht ein, weil es sich bei den Umsätzen aus dem Betrieb
von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit nicht um Umsätze handelt, die unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:FGHE:2018:0222.6K2400.17.00
Fundstelle(n): CAAAG-84212
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Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 22.02.2018 - 6 K 2400/17
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