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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 3 RS 1/15

Leitsatz

Leitsatz:

Bezugspunkt für die Prüfung des Vorliegens der sog. betrieblichen Voraussetzung ist die rechtliche Beschäftigungsstelle am . Arbeitgeber ist nach Abschluss eines Überleitungsvertrages gemäß § 53 des Arbeitsgesetzbuchs der DDR der Betrieb, in den der Arbeitnehmer übergeleitet worden ist.

Fundstelle(n):
WAAAG-84198

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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 11.01.2018 - L 3 RS 1/15

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