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Veräußerung eines unentgeltlich bestellten Erbbaurechts ist kein privates Veräußerungsgeschäft
Analyse des
[i]BFH, Urteil v. 8.11.2017 - IX R 25/15 NWB QAAAG-78874 Der BFH hat mit seinem Urteil v. - IX R 25/15 NWB QAAAG-78874 klargestellt, dass die Veräußerung eines unentgeltlich bestellten Erbbaurechts kein privates Veräußerungsgeschäft i. S. des § 23 EStG ist. Die Entscheidung zeigt erneut die unsystematische Besteuerung von Veräußerungsgeschäften im Privatvermögen auf. Für den Steuerpflichtigen und seinen Berater eröffnen sich dadurch mögliche Gestaltungsspielräume.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten als privates Veräußerungsgeschäft
[i]Detmering/Tetzlaff, Private Veräußerungsgeschäfte, Grundlagen NWB IAAAE-41266 Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften unterliegen nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7, § 22 Nr. 2 EStG der Einkommensteuer. Zu den privaten Veräußerungsgeschäften gehört gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG auch die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Zu diesen grundstücksgleichen Rechten zählt nach der nicht abschließenden Aufzählung in § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG auch das Erbbaurecht. Voraussetzung für die Einordnung als privates Veräußerungsgeschäft ist, dass der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Innerhalb dieser Zeit [i]Ausnahme bei Nutzung zu eigenen Wohnzwecken errichtete, ausgebaute oder e...