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Arbeitsvertrag: Verlängerung einer Kündigungsfrist durch AGB
Wird die gesetzliche Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erheblich verlängert, kann darin auch dann eine unangemessene Benachteiligung (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB) liegen, wenn die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber in gleicher Weise verlängert wird, so das BAG in seinem Urteil vom - 6 AZR 158/16 NWB NAAAG-71996.
Die in den AGB enthaltene Verlängerung der Kündigungsfrist benachteiligt den Arbeitnehmer im Einzelfall entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen. Sie ist deshalb unwirksam (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB). Bei einer vom Arbeitgeber vorformulierten Kündigungsfrist, die die Grenzen des § 622 Abs. 6 BGB und des § 15 Abs. 4 TzBfG einhält, aber wesentlich länger ist als die gesetzliche Regelfrist des § 622 Abs. 1 BGB, stellt nach Abwägung aller Umstände des Einzelfalls unter Beachtung von Art. 12 Abs. 1 GG die verlänge...