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Bekanntmachung des DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss
Die Bekanntmachung des Deutschen Rechnungslegungs Standards Nr. 25 (DRS 25) durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gem. § 342 Abs. 2 HGB wurde am im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht. Damit wird mit der ordnungsgemäßen Anwendung des DRS 25 die Vermutung verbunden, dass die die Konzernrechnungslegung betreffenden Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet wurden.
DRS 25 konkretisiert die Grundsätze der Währungsumrechnung nach § 308a HGB und adressiert in diesem Zusammenhang bestehende Zweifelsfragen. Darüber hinaus konkretisiert der Standard die Grundsätze zur Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung in den Handelsbilanzen II der einbezogenen Unternehmen als Teil der konzerneinheitlichen Bewertung nach § 308 HGB. DRS 25 bestimmt ferner die Anforderungen an di...