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Einkommensteuer: Aufwendungen für die IVF einer in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebenden unfruchtbaren Frau
Leitsatz
Aufwendungen einer empfängnisunfähigen (unfruchtbaren) Frau für eine heterologe künstliche Befruchtung durch In-vitro-Fertilisation (IVF) sind als außergewöhnliche Belastung (Krankheitskosten) auch dann zu berücksichtigen, wenn die Frau in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebt.
Da die Aufwendungen dazu dienen, die Fertilitätsstörung der Stpfl. auszugleichen, sind sie als insgesamt – einschließlich der auf die Bereitstellung und Aufbereitung des Spendersamens entfallenden Kosten – auf dieses Krankheitsbild abgestimmte Heilbehandlung darauf gerichtet, die Störung zu überwinden. Eine Aufteilung der Krankheitskosten kommt insoweit nicht in Betracht.
Sachverhalt
Die
Klägerin lebte im Streitjahr in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft.
Eine eingetragene Partnerschaft bestand zu dieser Zeit noch nicht. Aufgrund
einer primären Sterilität (Unfruchtbarkeit) konnte die Klägerin ohne
medizinischen Eingriff nicht schwanger werden. Aus diesem Grund ließ sie sich
ab dem Jahr 2010 durch verschiedene medizinische Maßnahmen behandeln, um eine
Schwangerschaft herbeizuführen. Im Streitjahr lie...