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BBK Nr. 10 vom Seite 469

Die neue Nachtragsberichterstattung in der Unternehmenspraxis

Status quo und best practice nach BilRUG

Prof. Dr. Holger Philipps

[i]Philipps, Der Anhang im Jahresabschluss der GmbH und der GmbH & Co. KG, 5. Aufl. 2018Mit dem BilRUG wurden die Informationsanforderungen an den Nachtragsbericht im HGB mit § 285 Nr. 33 HGB (für den Jahresabschluss) gesetzlich neu kodifiziert: Formal durch Verschiebung vom Lagebericht in den Anhang. Materiell zum einen durch Beschränkung des Kreises der angabepflichtigen Vorgänge auf wertbegründende Ereignisse, zum anderen durch gesetzliche Normierung der Angaben auf die Art des Vorgangs sowie auf seine finanziellen Auswirkungen. Der Beitrag zeigt auf, wie unterschiedlich die Neuerungen in der Berichtspraxis umgesetzt wurden bzw. werden. Dazu wurden die Jahresabschlüsse der 130 im DAX, MDAX oder SDAX gelisteten Unternehmen ausgewertet.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Neuerungen durch das BilRUG

[i]Theile, Der Jahresabschluss nach dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz, BBK 14/2015 S. 642 NWB PAAAE-94327 Mit dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) wurde in Umsetzung der durch den EU-Gesetzgeber neu gefassten EU-Bilanzrichtlinie u. a. auch die sog. Nachtragsberichterstattung aus dem Lagebericht bzw. Konzernlagebericht mit §§ 285 Nr. 33, 314 Abs. 1 Nr. 25 HGB in den Anhang bzw. Konzernanhang verschoben. Gleichzeitig wurde der Wortlaut der bisher für den Nachtragsbericht normierten Anforderungen ne...

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