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Abmahnungen wegen unzureichender Umsetzung der DSGVO vermeiden
Befugnisse von Verbraucherschutzorganisationen aus UKlaG, UWG und DSGVO erweitert
Die rechtlichen Einwirkungsmöglichkeiten der Verbraucherschutzorganisationen, die eigene oder Ansprüche Dritter durchsetzen können, werden vom Gesetzgeber stetig erweitert. Dieser Beitrag befasst sich mit den Auswirkungen der Gesetzesänderungen auf die Befugnisse und Handlungen der Verbraucherschutzorganisationen, stellt aktuelle Rechtsprechung zu dem Thema vor und geht auf die Risiken bei Nichtumsetzung der Anwendungspflichten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) insbesondere bei Datenschutzerklärungen im Internet ein. Am Ende des Beitrags steht eine Übersicht der akuten Handlungspflichten.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Befugnisse und Tätigkeiten der Verbraucherschutzorganisationen
Nicht erst seit der Einführung des Gesetzes über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG) im Jahr 2002 hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass Verbraucherschutzorganisationen (VerbSchOrg) auf eine eigene rechtliche Grundlage für die Anspruchsdurchsetzung zurückgreifen können.
1. Entwicklung von Klagerechten
[i]Ursprung der Verbandsklagebefugnis im UWGDie Verbandsklagebefugnis hat der historische Gesetzgeber bereits im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vor über 100 Jahren begründet. Das Gese...