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Umsatzsteuer | BMF streicht umsatzsteuerliche Vereinfachungsregelung für innergemeinschaftliche Lieferungen im grenznahen Bereich (sog. Pommes-Erlass)
Nach der Regelung in Abschnitt 1a.2 Abs. 14 UStAE konnte ein ausländischer Lieferant bei der Belieferung von Kunden in Deutschland ein innergemeinschaftliches Verbringen und eine anschließende lokale Lieferung melden. Für den Lieferanten brachte dies den Vorteil, dass er gegenüber allen Kunden mit deutscher Umsatzsteuer abrechnen konnte. Nach dem Wortlaut des Gesetzes hätte der Lieferant, wenn der Abnehmer bei Beginn des Transports im Ausgangsmitgliedstaat feststeht, entweder eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung (Kunde ist Unternehmer mit USt-IdNr.) oder eine Lieferung mit deutscher Umsatzsteuer (Kunde ist Privatperson oder Kleinunternehmer ohne USt-IdNr.) abrechnen müssen.
Voraussetzung der Vereinfachungsregelung war u. a. eine vorherige Genehmigung des zuständigen Fi...BStBl 2012 I S. 1229