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Zugangsfaktor
Der Zugangsfaktor ist Bestandteil der Rentenformel zur Ermittlung der Höhe einer Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung. Gem. § 77 SGB VI richtet sich der Zugangsfaktor nach dem Alter der Versicherten bei Rentenbeginn oder bei Tod und bestimmt, in welchem Umfang Entgeltpunkte bei der Ermittlung des Monatsbetrags der Rente als persönliche Entgeltpunkte zu berücksichtigen sind.
Der Zugangsfaktor führt bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme einer Rente dazu, dass diese niedriger ausfällt. Wird eine Rente erst nach Erreichen einer Altersgrenze beansprucht, führt dies zu einer Erhöhung der Rente.