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Lexikon - Stand: 18.02.2026

Sozialpartnermodell

Christian Urbitsch und Ralf Fath

Nur die Tarifvertragsparteien können eine betriebliche Altersversorgung in Form einer reinen Beitragszusage vereinbaren, wobei sie in diesem Falle sich an deren Durchführung und Steuerung beteiligen müssen (Sozialpartnermodell). Auch nicht-tarifgebundene Unternehmen soll es ermöglicht werden, dass diese ihren Mitarbeiter eine betriebliche Altersversorgung bei einer durchführenden Versorgungseinrichtung nach dem Sozialpartnermodell anbieten.

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