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Lexikon - Stand: 18.02.2026
Förderbeitrag für Geringverdiener
Zur Erhöhung der Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung für Geringverdiener erhält der Arbeitgeber einen Teilbetrag des geleisteten Arbeitgeberbeitrags über die Lohnsteuer-Anmeldung zurück (BAV-Förderbeitrag).