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Vorsteuervergütung bei erstmaligem Steuerausweis in berichtigter Rechnung
„Volkswagen AG“
Der der Volkswagen AG als Klägerin eine Erstattung von Mehrwertsteuer trotz zeitlich begrenzter Erstattungsmöglichkeit nach nationalem Recht (Slowakei) zugebilligt. Hierbei kommt einer nationalen Rechnungsausstellung im Berichtigungsfall unionsrechtlicher Tatbestandscharakter für die Mehrwertsteuererstattung zu. Eine im nationalen Recht geregelte Ausschlussfrist steht insoweit nicht im Einklang mit Unionsrecht, wenn es dem Antragsteller im Berichtigungsfall unmöglich war, eine Erstattung der Mehrwertsteuer fristgerecht zu beantragen.
I. Leitsätze
Das Unionsrecht ist dahin auszulegen, dass es der Regelung eines Mitgliedstaates entgegensteht, wenn die Mehrwertsteuer dem Steuerpflichtigen in Rechnung gestellt und von ihm mehrere Jahre nach der Lieferung der fraglichen Gegenstände entrichtet wurde, die Inanspruchnahme des Rechts auf Erstattung der Mehrwertsteuer mit der Begründung versagt wird, dass die in einem Mitgliedstaat national vorgesehene Ausschlussfrist ab dem Zeitpunkt der Lieferung zu laufen begonnen habe und vor Stellung des Erstattungsantrags abgelaufen sei.
II. Sachverhalt
In den Jahren 2004 bis 2010 lieferte ein im Inland sowi...