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Aufzinsung von vertraglichen Schulden aus Kundenverträgen
I. Einführung
Mit Abschluss eines Vertrags mit einem Kunden sind die ausstehenden Leistungsverpflichtungen (performance obligations) als relevante Bilanzierungsobjekte zu identifizieren (IFRS 15.22). Die Erfüllung kann – nach Maßgabe des control-Prinzips – entweder zeitpunkt- oder zeitraumbezogen erfolgen (IFRS 15.31). In Abhängigkeit des Verhältnisses von bereits erbrachter Leistung und bereits erhaltener Gegenleistung, also der Zahlungen des Kunden, ist ein vertraglicher Vermögenswert (contract asset) oder eine vertragliche Schuld (contract liability) auszuweisen. Wird die vereinbarte (Bar-)Gegenleistung vor Erfüllung der performance obligation vereinnahmt, ist einer Finanzierungskomponente Rechnung zu tragen (IFRS 15.60-62), der empfangene Betrag also in den Folgeperioden aufzuzinsen (unwinding of discount). Dem Wesen nach stellt die contract liability eine vertraglich begründete, nichtmonetäre und auch nichtfinanzielle Verbindlichkeit dar. Die Erfüllung erfolgt durch Hingabe von Waren und/oder Dienstleistungen, eine Tilgung durch Bargeld oder ein anderes Finanzinstrument ist nicht vorgesehen. Die Erfassung des unwinding of discount führt zu einem Zinsaufwand. Erfolgt...