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StuB 9/2018 S. 338
Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000
Das BMF hat die neuen Abgrenzungsmerkmale für die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 ab dem bekannt gegeben ( NWB MAAAG-81686). Die Merkmale sind erst nach Aufstellung der Betriebskartei anzuwenden.