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Grundsteuer C zur Mobilisierung von Bauland
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB GAAAG-82271 Die Große Koalition will mit der Grundsteuer C eine Baulandsteuer einführen und damit die Voraussetzungen für eine Mobilisierung von Bauland schaffen. Kann dieses Ziel durch eine „Strafsteuer“ für unbebaute, sofort bebaubare Grundstücke erreicht werden? Oder wird wieder einmal zu kurz und zu einseitig geplant? Hat die Einführung einer Grundsteuer C vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer überhaupt eine realistische Chance?
Ausführlicher Beitrag s. .
Ausgangslage
[i]Ziel: Mobilisierung von Bauland In den Ausschüssen des Bundestags erhält die sog. Grundsteuer C, kurz Baulandsteuer genannt, gerade ihren letzten Schliff. An der Einführung dieser in der Öffentlichkeit umstrittenen Steuer ist nun wohl kaum noch zu zweifeln, denn es scheint so gut wie ausgeschlossen, dass sich im Plenum des Bundestags für die Ablehnung dieses Steuerprojekts eine Mehrheit finden wird.
Grundsätzliche Fragen zur Einführung einer neuen Baulandsteuer
[i]Definition „unbebautes Grundstück“ nötig Vor der Reaktivierung einer Grundsteuer C stellen sich grundsätzliche Fragen: Kann das Ziel der Baulandsteuer, nämlich eine Mobilisierung von Bauland, mit einer Beschränkung auf unb...