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Grundsteuer C zur Mobilisierung von Bauland
Große Koalition will Baulandsteuer einführen
Die Große [i] Koalitionsvertrag v. 7.2.2018 Koalition will mit der Grundsteuer C eine Baulandsteuer einführen und damit die Voraussetzungen für eine Mobilisierung von Bauland schaffen. Kann dieses Ziel durch eine „Strafsteuer“, die lediglich unbebaute, sofort bebaubare Grundstücke besteuern soll, erreicht werden? Ist der Steuergegenstand nicht weiter zu fassen? Hier bieten sich Industriebrachen und vernachlässigte bzw. verwahrloste bebaute Grundstücke an. Oder wird wieder einmal zu kurz und zu einseitig geplant? Hat eine zeitnahe Einführung einer Grundsteuer C vor dem Hintergrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer überhaupt eine realistische Chance? Nachstehend werden die Probleme erläutert und Lösungswege aufgezeigt, die bei der Neueinführung einer verfassungskonformen Grundsteuer C bedacht werden sollten.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Ausgangslage
[i]Ziel: Mobilisierung von Bauland Der Koalitionsvertrag der Großen Koalition konstatiert: Es mangelt an bezahlbarem Wohnraum. Die Mietpreisbremse reicht nicht aus, die Mieten steigen weiter und belasten Gering- und Normalverdiener zunehmend. S...