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EuGH | Vorsteuervergütung bei nachträglicher Korrektur einer Rechnung ohne Steuerausweis
Die Klägerin wurde zwischen 2004 und 2010 in der Slowakei mit Formen zur Herstellung von Leuchtkörpern für Kraftfahrzeuge beliefert. In der irrtümlichen Annahme, dass es sich nicht um Warenlieferungen, sondern um einen von der Mehrwertsteuer befreiten „finanziellen Ausgleich“ handele, wiesen die Lieferanten in den dafür ausgestellten Rechnungen keine Mehrwertsteuer aus. Nachdem im Jahr 2010 die Lieferanten ihren Fehler erkannten, stellten sie nachträglich Rechnungen mit Mehrwertsteuer aus und führten die Steuer auf Basis korrigierter Steuererklärungen ab. Die Klägerin beantragte im Rahmen des Vorsteuervergütungsverfahrens bei der zuständigen slowakischen Behörde die Erstattung der für diese Lieferungen ausgewiesenen Mehrwertsteuer. Die Behörde lehnte den Antrag teilweise ab, da nach ihrer ...