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Stellen als „Gewinnvorab“ für die Überlassung von Vieheinheiten geleistete Zahlungen einer KG an ihren Gesellschafter Entgelte dar?
Vor dem Finanzgericht war die Frage zu klären, ob ein vereinbarter Gewinnvorab ein umsatzsteuerbares (Sonder-)Entgelt für Leistungen des Gesellschafters darstellt.
I. Sachverhalt
Der Kläger des Besprechungsurteils ist Unternehmer. Sein Unternehmen umfasst u. a. folgende Unternehmensteile: Land- und Forstwirtschaft im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG, steuerfreie und steuerpflichtige Verpachtung von Ställen, Überlassung von Vieheinheiten.
Mit Vertrag v. wurde die X-KG gegründet. Gegenstand der KG ist der Erwerb, die Aufzucht und die Veräußerung von Schweinen und sonstige landwirtschaftliche Tätigkeiten. Persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) dieser KG ist der Kläger mit einer Einlage von 30.000 €, Kommanditisten sind Herr C I und Frau N I mit einem Kapitalanteil i. H. von jeweils 500 €. Nach dem Gesellschaftsvertrag stand dem Kläger eine Haftungsvergütung i. H. von 1.500 € und ein Gewinnvorab i. H. von 80.000 € zu. Nach dem Vertrag ergab sich zudem, dass die Gesellschafter der KG Vieheinheiten zur Nutzung zur Verfügung stellen. Dafür erhalten die Gesellschafter einen jährlichen Gewinnvorab i. H. von 10 € pro Vieheinheit.
Im Jahr 2017 führte das Finan...