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KSR Nr. 5 vom Seite 5

AfA und Schuldzinsenabzug bei beruflicher Nutzung einer im Miteigentum von Ehegatten stehenden Wohnung

Werbungskostenabzug nur in Höhe des hälftigen Miteigentumsanteils

Frank Schindler

Der BFH hat seine Rechtsprechung zum Erwerbsaufwand bei im Miteigentum von Eheleuten stehenden Wohnungen konkretisiert. Der Ehegatte, der die Wohnung allein zu beruflichen Zwecken nutzt, kann die wohnungsbezogenen Aufwendungen (insbesondere AfA und Schuldzinsen) nur entsprechend seinem Miteigentumsanteil als Werbungskosten geltend machen, wenn die Darlehen zum Erwerb der Wohnung gemeinsam aufgenommen wurden und Zins und Tilgung von einem gemeinsamen Konto erfolgen.

Ausgangsfall

Die verheirateten Kläger wohnten in den Streitjahren 2007 und 2008 in einem Mehrfamilienhaus und erwarben im selben Haus eine Wohnung auf einer anderen Etage, die mit der selbstgenutzten Wohnung nicht in einem räumlichen Zusammenhang steht. Der Kauf erfolgte zum jeweils hälftigen Miteigentum. Die Darlehen zum Erwerb der Wohnung nahmen die Kläger gemeinsam auf. Zins und Tilgung sowie die laufenden Kosten beglichen sie von einem gemeinsamen Konto. Die Wohnung wurde ausschließlich von der Klägerin zu beruflichen Zwecken genutzt. In ihren Einkommensteuererklärungen machten die Kläger die gesamten Kosten für die Wohnung als Werbungskosten bei den Einkünften der Klägerin aus nichtselbst...

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