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Einkommensteuer | Zum Begriff der „Auszahlung“ des Kindergelds
Der für den Anspruch auf Kinderzulage relevante Begriff „ausgezahlt“ i. S. des § 85 Abs. 1 Satz 1 EStG a. F. stellt auf den Leistungsempfänger des Kindergelds ab, der nach rechtlichen Maßstäben zu bestimmen ist. An wen das Kindergeld tatsächlich ausgezahlt wurde, ist nach dem nicht maßgeblich.
Die Entscheidung ist nur noch für die Vergangenheit von Bedeutung. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die fragwürdige und entgegen der herrschenden Auffassung in der Literatur getroffene Auslegung des Begriffs der „Auszahlung“ im Sinne von „Festsetzung“ (des Kindergelds) bereits im Hinblick auf die Änderung der umstrittenen Passage des § 85 Abs. 1 Satz 1 EStG durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz v. (BGBl 2017 I S. 3214) erfolgt ist. Danach beträgt „die Kinderzu...