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DSGVO ante portas: Maßnahmen zum Datenschutz jetzt in der Steuerberaterkanzlei umsetzen
[i]StB ist als Dienstleister DSGVO-VerpflichteterDie Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), welche ab dem gilt (Art. 99 Abs. 2 DSGVO) und in ganz Europa für ein einheitliches Schutzniveau bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sorgen soll, wirft ihre Schatten voraus und betrifft [i]Günther, NWB 5/2018 S. 276auch alle steuerberatenden Kanzleien und Einzelsteuerberater. Diese verarbeiten teilweise hochsensible Daten ihrer Mandanten, die im Zusammenhang mit der Steuererklärung bzw. der Vorbereitung solcher Erklärungen erhoben werden.
Vertrauen der Mandanten auf verantwortungsvollen Umgang mit ihren Daten
[i]Verarbeitung von Daten unter Berücksichtigung von SchutzmaßnahmenDie Mandanten haben einen Anspruch darauf, dass der Steuerberater mit diesen Daten verantwortungsvoll und sensibel umgeht. Hierauf dürfen sie vertrauen! Dabei erlaubt die DSGVO im Ergebnis, dass der Steuerberater (auch weiterhin) all diejenigen Daten verarbeitet, die zur Erfüllung seines Beratungsauftrags erforderlich sind. Aber er muss in seinem Büro in jedem Fall technische und organisatorische Schutzmaßnahmen ergreifen. Dies sind etwa Maßnahmen, um die eingesetzte Hardware (PC, Tablets, Smartphones, USB-Sticks) vor dem unbefugten Zugriff Dritter effektiv – durch Verschlüsselung von Daten – zu schützen. Auch die E-Mail-Kommunikation mit dem Mandante...